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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 27 R 302/13   

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https://dejure.org/2013,42493
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 27 R 302/13 (https://dejure.org/2013,42493)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2013 - L 27 R 302/13 (https://dejure.org/2013,42493)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - L 27 R 302/13 (https://dejure.org/2013,42493)
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  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 27 R 302/13
    Die Ungleichbehandlung mit der Personengruppe des Klägers, deren Rentenverfahren vor dem 2./3. Juni 2009 bestands- bzw. rechtskräftig abgeschlossen war, rechtfertigt sich durch das Vorliegen einer bestandskräftigen bzw. rechtskräftigen Entscheidung (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 8. Februar 2012 - B 5 R 38/11 R - und vom 7. Februar 2012 - B 13 R 40/11 R -).
  • BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 27 R 302/13
    Soweit die Beklagte diesem Antrag mit Blick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu einer erweiternden Auslegung des ZRBG im Sinne der betroffenen Opfer des Nationalsozialismus (vgl. Urteile des BSG u. a. vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R - und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R -) entsprochen hat, ist die rückwirkende Neuberechnung der dem Kläger zustehende Rente unter Berücksichtigung der Ghettozeiten zu Recht aufgrund des § 44 Abs. 4 SGB X zeitlich befristet worden.
  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 27 R 302/13
    Soweit die Beklagte diesem Antrag mit Blick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu einer erweiternden Auslegung des ZRBG im Sinne der betroffenen Opfer des Nationalsozialismus (vgl. Urteile des BSG u. a. vom 2. Juni 2009 - B 13 R 81/08 R - und vom 3. Juni 2009 - B 5 R 26/08 R -) entsprochen hat, ist die rückwirkende Neuberechnung der dem Kläger zustehende Rente unter Berücksichtigung der Ghettozeiten zu Recht aufgrund des § 44 Abs. 4 SGB X zeitlich befristet worden.
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R

    Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 27 R 302/13
    Die Ungleichbehandlung mit der Personengruppe des Klägers, deren Rentenverfahren vor dem 2./3. Juni 2009 bestands- bzw. rechtskräftig abgeschlossen war, rechtfertigt sich durch das Vorliegen einer bestandskräftigen bzw. rechtskräftigen Entscheidung (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 8. Februar 2012 - B 5 R 38/11 R - und vom 7. Februar 2012 - B 13 R 40/11 R -).
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